Bedingungen / AGB's

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Plasti-Pac Zürich AG

1. Art und Umfang unserer Lieferung bestimmt unsere Auftragsbestätigung. Ihre Bedingungen sind

   massgebend für die von uns auszuführenden Lieferungen.

 

2. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Der Versand geschieht auf Gefahr und Rechnung des Bestellers.

 

3. Die Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Störungen in der Fabrikation, wie  

   verspätete Materiallieferungen, Einwirkungen höherer Gewalt (z.B. Feuer, Wasser, Mobilmachung,

   Streik) etc. Ansprüche des Bestellers auf Entschädigung irgendwelcher Art infolge verspäteter

   Lieferung aus obengenannten Gründen oder bei Rücktritt vom Geschäft, sind ausgeschlossen.

 

4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge müssen wir uns aus

   fabrikationstechnischen Gründen vorbehalten.

 

5. Für die vom Nennmass abweichende durchschnittliche Foliendicke gilt die handelsübliche Toleranz

   von plus/minus 10 %, sofern nicht anders vereinbart.

 

6. Für die vom Nennmass abweichenden nutzbaren Breiten und Längen garantieren wir, sofern nicht

   anders vereinbart, folgende Toleranzen für unbedruckte Waren:

            Nennmass                                            Toleranz

            bis     50 mm                                        +/- 3 mm

              51 - 100 mm                                      +/- 4 mm

            101 - 300 mm                                       +/- 5 mm

            301 - 600 mm                                       +/- 6 mm

            ab      601 mm                                       +/- 3 %

   Für Abweichungen bei bedruckten Waren gelten die doppelten Werte.

 

7. Reklamationen für offensichtliche Mängel können wir nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der

   Ware berücksichtigen. Die Genehmigung von Mustern (Ausfallmuster) durch den Besteller schliesst

   spätere Mängelrügen aus, sofern musterkonform geliefert wurde.

   Gewährleistung wegen Mängeln ist ausgeschlossen, sofern

   - es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder Tauglichkeit der gelieferten Waren  

     handelt;

   - der Mangel auf unsorgfältige Behandlung, nicht sachgemässer Lagerung, Fahrlässigkeit oder

     Unfall von Seiten des Bestellers zurückzuführen ist;

   - es sich um leichte Abweichungen in den Nuancen der Farben, der Transparenz, der Opazität

     oder der Gleitfähigkeit handelt;

   - ein Ausschuss 5 % bei bedruckten und 1 % bei unbedruckten Artikeln nicht übersteigt;

   Für Polyäthylen-Beutel mit Materialdicken unter 0,07 mm garantieren wir keine flüssigkeitsdichte  

   Schweissnaht.

 

8. Fertigungen auf Abruf sind vom Besteller innerhalb der vereinbarten Frist zu beziehen. Nach Ablauf

   dieser Frist behalten wir uns vor, die Restmengen auszuliefern. Ohne andere Abmachungen gilt

   ein Jahr als längste Frist.

 

9. Bei Druckaufträgen gehen die Kosten für Entwurf, Satz, Vergrösserung, Clichés etc. zu Lasten des

   Bestellers. Sofern nicht anders vereinbart, werden die vorerwähnten Gegenstände bei uns zu Handen

   des Bestellers aufbewahrt und gehen nach Bezahlung in sein Eigentum über.

 

10. Differenzen, welche aus diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem Gerichtsstand Zürich.

 

Für Bestellungen von Lagerartikeln (z.B. via eShop) gelten zusätzlich noch folgende Bedingungen:

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen.

Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich. Nebenabreden bedürfen der

schriftlichen Form und sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden.

 

Preise:

Alle hier aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizerfranken, exkl. Mehrwertsteuer

Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Für Fakturen mit einem Nettowarenwert unter Fr. 100.-- wird ein Kostenbeitrag von

Fr. 20.— erhoben (Kleinfakturenzuschlag).

Bestellung von Privatpersonen oder an Privatadressen nur gegen Vorauskasse!

 

Lieferung:

Die Lieferung aller hier aufgeführter Artikel erfolgt ab grundsätzlich ab Werk; es wird

jeweils ein Transportkostenanteil in Rechnung gestellt.

Transportkosten für sperrige Güter - speziell Müllkuli (8600) und Ersatzkassetten (8601) – oder ins Ausland

müssen separat angefragt werden.

 

Mindestmengen:

Pro Artikel gilt die kleinste, mit einem Preis versehene Menge als Mindestbestellmenge.

Für kleinere Mengen müssen wir einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.-- pro Artikel

in Rechnung stellen. Kleinmengen- und Kleinfakturenzuschlag sind kumulierbar.

 

Sortiment:

Aenderungen des Sortiments oder einzelner Artikel bleiben vorbehalten.

Für Herstellungen auf Kundenwunsch gelten zusätzlich unsere oben aufgeführten Allgemeinen Lieferbedingungen,

die ebenfalls mit der individuellen Auftragsbestätigung übersandt werden.

Wir behalten uns vor, die Zahlungskonditionen im Einzelfall anzupassen.

 

Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen.

Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen

Form und sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden.

Irrtümlich bestellte Ware wird nur nach Absprache und in einwandfreiem Zustand zurückgenommen.

Die Rücksendung geht zu vollen Lasten des Einkäufers. Zudem wird eine Umtriebsentschädigung von 20% des Warenwerts verrechnet.

Ein Rücktritt vom Kauf ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Ware unser Haus noch nicht verlassen hat,

da wir sonst die Lebensmitteltauglichkeit unserer Produkte nicht mehr garantieren können und die Ware vernichtet werden muss!

 

Differenzen, welche aus diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem Gerichtsstand Zürich.